Verlängerung der Zulassung aller Geldspielgeräte

Geldspielgeräte

Geldspielgeräte besitzen aufgrund der Spielverordnung eine zeitliche Zulassung von exakt 48 Monaten. Die Betriebszulassung endet dagegen schon nach 24 Monaten. Diese Zeiträume beginnen mit dem linken Datum (Geburtsdatum), welches auf dem Zulassungsschein ersichtlich ist. Damit das Geldspielgerät über den Zeitraum der ersten 24 Monate (Lebensmitte) hinaus weiter betrieben werden darf, müssen Sie als Betreiber hierzu die Betriebszulassung verlängern lassen. Verlängerung der Zulassung  für Geldspielgeräte.

Verlängerung Zulassung Geldspielgeräte

Verlängerung der Zulassung

Beauftragen Sie einen öbuv Sachverständigen, der entsprechend der Spielverordung dazu berechtigt ist. Der Sachverständigen überprüft die Konformität des Geldspielers zur aktuellen Bauartzulassung. Bei erfolgreich festgestellter Konformität verlängere ich Ihnen die Zulassung um 24 Monate. Sie dürfen das Geldspielgerät jedoch nicht über das rechte Datum (Lebensende) hinaus weiter betrieben. Hier endet die Zulassung, egal wann die Verlängerung durchgeführt wurde. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Spielverordnung. Die Dienstleistung der Verlängerung der Betriebszulassung wird vom Sachverständigenbüro Frank Kohl seit über 10 Jahren erbracht.

Durchführung der Verlängerung der Zulassung

Die Konformitätsprüfung, also die Verlängerung der Betriebszulaasung führe ich vor Ort an Ihrem Geldspielgerät durch. Die Investition hierfür beträgt kurzum 100,- Euro zzgl. USt / Gerät. Außerhalb von Köln, Bergisch Gladbach und Leverkusen berechne ich zudem Fahrtkosten. Bitte bedenken Sie, dass ich jedoch nur terminierte Prüfungen durchführe. Sofortige Prüfungen auf Zuruf (z.B. bei versiegelten Geldspielgeräten) kann ich hingegen nicht garantieren.

Kann ich Geldspielgeräte aufgrund falscher Software, keiner Schlüssel, defekter Geräte etc. nicht prüfen, werden die mir entstandenen Aufwendungen entsprechend berechnet.

Dem Aufsteller darf ich dringend empfehlen:

  • Bitte prüfen Sie vor Verlängerung der Betriebszulassung in der Zulassungsdatenbank der PTB den (aktuell) erforderlichen Softwarestand.
  • Prüfen Sie bitte, ob Ihr Geldspielgerät den erforderlichen Softwarestand besitzt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, führen Sie bitte ein Update durch. Ansonsten kann ich ggfs. keine Verlängerung der Zulassung durchführen.
  • Jetzt können Sie mich beauftragen.

 

Geldspielgeräte

Abfrage bei der PTB

Besuchen Sie die ⇒Zulassungsdatenbank der PTB. Geben Sie hierzu die ersten 4 Ziffern der Zulassungsnummer (Bauartnummer) in des Feld Suche: ein. Betätigen Sie anschließend die Taste „Suche“ und öffnen das PDF Dokument der Zulassung. Am Ende des Dokumentes ist dann der jeweils aktuelle Softwarestand vermerkt.

⇒Gewerbeanmeldung von Spielhallen und Casinos

⇒Spielverordnung

⇒Die deutsche Automatenwirtschaft

Bei Fragen zögern Sie nicht mich hierzu anzurufen, 0175 / 14 77 127

Aktuelle Meldung der PTB

Information zur Befristung von Zulassungen und der Aufstelldauer von Nachbaugeräten

Gemäß §11 Abs. (2) SpielV sind Zulassungen für Geldspielgeräte auf ein Jahr befristet und können auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Aufstelldauer von Nachbaugeräten beträgt gemäß §16 Abs. (1) Nr. 7 SpielV vier Jahre. 

Dies bedeutet z.B. für Bauartzulassungen mit den Zulassungsnummern 4001 bis 4023: 

Diese Zulassungen erfolgten vor dem 10. Februar 2016 und wurden nicht verlängert. Das Ende der Aufstelldauer der Nachbaugeräte dieser Bauarten wurde demzufolge spätestens am 31. Januar 2021 erreicht.

Frank Kohl

Sachverständiger für die „Überprüfung von Geldspielgeräten“, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK zu Köln
Verlängerung der Zulassung Geldspielgeräte
Melissenweg 47, 51061 Köln
Telefon: 0221 / 963 77-0
Mobil: 0175 / 14 77 127
E-Mail: kohl@gsg-check.de

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