Verlängerung der Zulassung aller Geldspielgeräte
Geldspielgeräte
Geldspielgeräte besitzen aufgrund der Spielverordnung eine zeitliche Zulassung von exakt 48 Monaten. Die Betriebszulassung endet dagegen schon nach 24 Monaten. Diese Zeiträume beginnen mit dem linken Datum (Geburtsdatum), welches auf dem Zulassungsschein ersichtlich ist. Damit das Geldspielgerät über den Zeitraum der ersten 24 Monate (Lebensmitte) hinaus weiter betrieben werden darf, müssen Sie als Betreiber hierzu die Betriebszulassung verlängern lassen. Verlängerung der Zulassung für Geldspielgeräte.
Verlängerung der Zulassung
Beauftragen Sie einen öbuv Sachverständigen, der entsprechend der Spielverordung dazu berechtigt ist. Der Sachverständigen überprüft die Konformität des Geldspielers zur aktuellen Bauartzulassung. Bei erfolgreich festgestellter Konformität verlängere ich Ihnen die Zulassung um 24 Monate. Sie dürfen das Geldspielgerät jedoch nicht über das rechte Datum (Lebensende) hinaus weiter betrieben. Hier endet die Zulassung, egal wann die Verlängerung durchgeführt wurde. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Spielverordnung. Die Dienstleistung der Verlängerung der Betriebszulassung wird vom Sachverständigenbüro Frank Kohl seit über 10 Jahren erbracht.
Durchführung der Verlängerung der Zulassung
Die Konformitätsprüfung, also die Verlängerung der Betriebszulaasung führe ich vor Ort an Ihrem Geldspielgerät durch. Die Investition hierfür beträgt kurzum 100,- Euro zzgl. USt / Gerät. Außerhalb von Köln, Bergisch Gladbach und Leverkusen berechne ich zudem Fahrtkosten. Bitte bedenken Sie, dass ich jedoch nur terminierte Prüfungen durchführe. Sofortige Prüfungen auf Zuruf (z.B. bei versiegelten Geldspielgeräten) kann ich hingegen nicht garantieren.
Kann ich Geldspielgeräte aufgrund falscher Software, keiner Schlüssel, defekter Geräte etc. nicht prüfen, werden die mir entstandenen Aufwendungen entsprechend berechnet.
Dem Aufsteller darf ich dringend empfehlen:
- Bitte prüfen Sie vor Verlängerung der Betriebszulassung in der Zulassungsdatenbank der PTB den (aktuell) erforderlichen Softwarestand.
- Prüfen Sie bitte, ob Ihr Geldspielgerät den erforderlichen Softwarestand besitzt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, führen Sie bitte ein Update durch. Ansonsten kann ich ggfs. keine Verlängerung der Zulassung durchführen.
- Jetzt können Sie mich beauftragen.
Abfrage bei der PTB
Besuchen Sie die ⇒Zulassungsdatenbank der PTB. Geben Sie hierzu die ersten 4 Ziffern der Zulassungsnummer (Bauartnummer) in des Feld Suche: ein. Betätigen Sie anschließend die Taste „Suche“ und öffnen das PDF Dokument der Zulassung. Am Ende des Dokumentes ist dann der jeweils aktuelle Softwarestand vermerkt.
⇒Gewerbeanmeldung von Spielhallen und Casinos
⇒Die deutsche Automatenwirtschaft
Bei Fragen zögern Sie nicht mich hierzu anzurufen, 0175 / 14 77 127
Aktuelle Meldung der PTB
Information zur Befristung von Zulassungen und der Aufstelldauer von Nachbaugeräten
Frank Kohl
Sachverständiger für die „Überprüfung von Geldspielgeräten“, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK zu Köln
Verlängerung der Zulassung Geldspielgeräte
Melissenweg 47, 51061 Köln
Telefon: 0221 / 963 77-0
Mobil: 0175 / 14 77 127
E-Mail: kohl@gsg-check.de
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⇒Sachverständigenbüro für Rufanlagen